AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)


Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Minimulde.com
Inh. Thomas Kreutz
Borkumweg 12
33729 Bielefeld
Im Weiteren Minimulde.com genannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geltungsbereich, Hierarchie
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Minimulde.com („minimulde.com“) sowie sämtliche Gesellschaften, an denen Minimulde.com unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich am Kapital beteiligt ist.
1.2
Diese AGB gelten ausschließlich für alle von Minimulde.com angebotenen Leistungen, insbesondere die Sammlung, den Transport und Entsorgung von Abfall und Wertstoffen vom Kunden zur Entsorgungsanlage sowie die Behältergestellung. Von den AGB abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Minimulde.com nicht an, es sei denn, Minimulde.com hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die vorbehaltlose Leistungserbringung von Minimulde.com oder die Entgegennahme von Zahlungen durch Minimulde.com bedeuten kein Anerkenntnis abweichender oder ergänzender allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn Minimulde.com diesen nicht explizit widerspricht.
1.3
Soweit andere vertragliche Bestimmungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in Verträgen, diesen AGB widersprechen, gehen die anderen vertraglichen Bestimmungen vor. Im Übrigen gelten die verschiedenen Bestimmungen nebeneinander.
1.4
Der Vertrag gilt spätestens dann auf Basis dieser AGB als geschlossen, wenn Minimulde.com mit der Leistungserbringung begonnen hat.
2.
Begriffsbestimmungen
2.1
Entsorger (im Folgenden: „minimulde.com“) im Sinne dieser AGB ist ihr Verwender.
2.2
Kunde im Sinne dieser AGB ist der jeweilige Vertragspartner (Privat oder Gewerblich).
2.3
Der Begriff des Abfalls im Sinne dieser AGB entspricht dem gesetzlich definierten Abfallbegriff (§ 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG – in der jeweils gültigen Fassung) und umfasst auch Wertstoffe.
2.4
Die Entsorgung ist jede Art der Wiederverwendung, Recycling, Verwertung oder Beseitigung im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
2.5
Die Verwertung ist jedes Verfahren im Sinne der geltenden gesetzlichen europäischen und nationalen Bestimmungen, als dessen Hauptergebnis die Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen, die ansonsten zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen.
2.6
Die Beseitigung ist jedes Verfahren, das keine Verwertung ist, auch wenn es das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden.
2.7
Die Sammlung ist das Einsammeln von Abfällen, einschließlich deren vorläufiger Sortierung und vorläufiger Lagerung zum Zwecke der Beförderung zu einer Abfallbehandlungsanlage.
2.8
Das Befördern von Abfällen ist jeder gewerbsmäßige Transport von Abfällen.
2.9
Die Behälter sind solche Einrichtungen und Behältnisse, die der Abfallsammlung zum Abtransport und/oder der Aufnahme von Abfall und dem Transport vom Kunden zur Entsorgungsanlage durch Minimulde.com dienen.
3.Preise - Entgelte - Preisanpassung – Rechnungsstellung
3.1
Die vereinbarten Entgelte sind in der Regel Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, umfassen die Preise nicht etwaigen Mietzins für Behälter, bare Auslagen, Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Daueraufträgen und Einzugsermächtigung wird der Rechnungsbetrag in der Regel jeweils monatlich abgebucht.
3.2
Enthält ein Angebot oder eine vertragliche Abrede für mehrere Leistungen und Komponenten verschiedene Einzelpreise und Entgelte, so sind diese Einzelpreise und Entgelte lediglich dann gültig, wenn der Kunde sämtliche angebotenen oder vereinbarten Leistungen bestellt oder in Anspruch nimmt.
3.3
Sämtliche Preise sind bis Vertragsschluss freibleibend. Im Vertrag genannte Entsorgungspreise sind die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Konditionen. Soweit keine Preise vereinbart worden sind oder ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist, gelten die am Leistungstag bei Minimulde.com gültigen Preise, Gebühren, Kosten und Abgaben als vereinbart. 3.4
Der Kunde hat Wartezeiten, vergebliche An- und Abfahrten sowie den damit verbundenen Mehraufwand in Bezug auf Personal und Verbrauch zu bezahlen, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
3.5
Sofern eine turnusmäßige Entsorgung vereinbart wird, geschieht dies an einem durch Minimulde.com bestimmten Abholtag. Wünscht der Kunde eine Abholung an einem anderen Abholtag, wird Minimulde.com versuchen, diesem Wunsch nachzukommen. Eine Verpflichtung zur Erfüllung des Kundenwunsches besteht nicht. Minimulde.com behält sich vor, hiermit verbundene etwaige Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
3.6
Mündliche Auskünfte von Minimulde.com sind stets unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
3.7
Sofern sich zwischen Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenem Leistungstermin die der Kalkulation von Minimulde.com zugrundeliegenden Preise und Kosten, insbesondere für Erfassung, Miete der Behälter, Personal, Material, Rohstoffe, Transport oder Energie, Verwertungs- und Beseitigungsaufwendungen, Mautgebühren z.B. infolge von Änderungen der Rechtsprechung, anwendbarer Gesetze, wie z.B. dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), oder kommunaler Gebühren ändern, nimmt Minimulde.com eine Preisanpassung vor, die die Änderung des von Minimulde.com mit dem Auftrag ursprünglich kalkulierten Gewinn entsprechend ausgleicht. Minimulde.com hat in diesem Fall die Veränderung der Kosten und des Preises gegenüber dem Kunden – ohne zur Offenlegung der Kalkulation verpflichtet zu sein – unverzüglich nachvollziehbar zu begründen. Die Preisänderung ist mit Zugang der Mitteilung gültig und wirkt ab dem Zeitpunkt, zu dem sich die zu Grunde liegenden Kosten ändern, jedoch nicht vor Zugang der Begründung und Mitteilung der Preisanpassung. Sofern eine Preiserhöhung (verglichen mit dem zuletzt gültigen Preis) über 10 % beträgt, steht dem Kunden ab Zugang der Mitteilung durch Minimulde.com für zwei Wochen ein vertragliches Lösungsrecht zu.
3.8
Können sich Minimulde.com und der Kunde nach Widerspruch nicht einigen, steht Minimulde.com und dem Kunden jeweils ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht hinsichtlich der Leistungen zu, die von der Preisanpassung betroffen sind (Teilkündigung).
3.9
Beide Parteien werden das Enddatum, zu dem die Leistungen beendet und ggf. Behälter abgezogen werden sollen, einvernehmlich festlegen.
4. Rechnungsversand - Zahlungsbedingungen - Verzug - Aufrechnung – Zurückbehaltung
4.1
Minimulde.com versendet seine Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form. Mit Beauftragung stimmt der Kunde dem Erhalt der Rechnungen auch per E-Mail im .pdf-Format zu. 

4.2
Die Rechnungen von Minimulde.com sind sofort, spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, aus einem ggf. auf der Rechnung abgedruckten Zahlungsziel ergibt sich ein späteres Fälligkeitsdatum. Auch in letzterem Fall ist die Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar.
4.3
Im Falle des Verzugs berechnet Minimulde.com die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus ist Minimulde.com gemäß § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB berechtigt, für eine fällige Entgeltforderung bei Verzug des Kunden, der kein Verbraucher ist, eine Pauschale in Höhe von 40 Euro geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt Minimulde.com vorbehalten. Wenn es sich bei Privatkunde und Minimulde.com um ein Dienstleistungs- oder Handelsgeschäft handelt, ist Minimulde.com zudem berechtigt, einen Zinssatz von 5 % p.a. auf fällige Beträge ab Fälligkeit bis zum Verzugseintritt zu berechnen.
4.4
Diese Zahlungsbedingungen gelten unbeschadet etwaiger Reklamationen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entsprechend entscheidungsreif, unbestritten oder von Minimulde.com anerkannt sind. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist gleichfalls möglich, sofern die Forderung/Gegenrecht des Kunden und die Forderung von Minimulde.com rechtlich auf einem Gegenseitigkeitsverhältnis beruhen.
4.5
Selbst wenn nicht ausdrücklich Vorkasse vereinbart ist, ist Minimulde.com berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine angemessene Sicherheitsleistung vorzunehmen, wenn Umstände bekannt werden, die zu einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden führen.
5 Konzernverrechnung und Abtretungsverbot
5.1
Gegen eine Forderungen des Kunden gegen Minimulde.com oder eine zu Minimulde.com gehörende Gesellschaft ist Minimulde.com berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufzurechnen, die dieser gegen den Kunden oder mit dem Kunden verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zustehen. Die zu Minimulde.com gehörenden Gesellschaften sind insofern Gesamtgläubiger, die Konzerngesellschaften des Kunden insofern Gesamtschuldner dieser Forderungen.
5.2
Dies gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von einer anderen Seite Zahlungen in Wechseln oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart worden ist. Ggf. beziehen sich diese Vereinbarungen nur auf den Saldo. Sind die Forderungen verschieden fällig, wird mit Wertstellung gerechnet.
5.3 Minimulde.com Gesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich auf ihren Briefbögen oder Rechnungsbögen als »ein Minimulde.com Unternehmen« bezeichnen. Eine vollständige Liste der Minimulde.com Gesellschaften wird dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
5.4
Sicherheiten des Kunden, die zugunsten Minimulde.com bzw. einer der zu Minimulde.com gehörenden Gesellschaft bestehen, haften jeweils für die Forderungen aller Minimulde.com Gesellschaften.
5.5
Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen Minimulde.com nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung berechtigt.
6. Verantwortlichkeiten - Transport - Beschaffenheit und Eignung der Behälter
6.1
Der Kunde hat Gewicht, Menge, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Einstufung des Abfalls richtig und vollständig anzugeben. Dies gilt insbesondere im Anwendungsbereich der Gewerbeabfallverordnung (GewAbV). Alle Angaben müssen im Auftrag und allen weiteren Dokumenten übereinstimmen.
6.2
Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung mit dem Inhalt der Behälter. Entstehen Minimulde.com wegen fehlerhafter Angaben Schäden oder wird Minimulde.com durch Dritte wegen solcher Schäden in Anspruch genommen, so hat der Kunde vollen Ersatz zu leisten und Minimulde.com auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Sollten die Abfälle oder sonstige Materialien eine andere Zusammensetzung haben als vereinbart, behält sich Minimulde.com vor, dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
6.3
Die Einstufung des Abfalls durch Minimulde.com als Abfall zur Verwertung oder ggf. zur Beseitigung ist für die Abrechnung maßgebend. Dies gilt nicht, wenn die getroffene Einstufung offenkundig unrichtig war.
6.4
Für die ordnungsgemäße Beladung der Behälter und die Einhaltung sämtlicher abfall- sowie transportrechtlicher Kennzeichnungs- und sonstiger Pflichten, insbesondere nach Bestimmungen der Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB), die den Absender, den Verlader und/oder den Befüller betreffen, ist allein der Kunde verantwortlich. Eine Übernahme solcher Verantwortlichkeiten durch Minimulde.com setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung hierüber voraus.
6.5
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Behälter zu dem vereinbarten Termin an solchen Standorten und in solcher Weise bereitgestellt werden, dass eine problem- und gefahrlose Entleerung bzw. Tausch der Behälter möglich ist. Dies beinhaltet auch die allgemeine Erreichbarkeit des jeweiligen Standortes zu den vereinbarten Abholzeiten sowie ausreichend Platz für den Entleerungsvorgang. Ist dies nicht gewährleistet und schafft der Kunde nicht unmittelbar Abhilfe, entfällt die Leistungspflicht von Minimulde.com für den betreffenden Leistungstermin. Ggf. entstehender zusätzlicher Aufwand für Wartezeiten oder vergebliche An- und Abfahrt sowie den damit verbundenen Mehraufwand in Bezug auf Personal und Verbrauch hat der Kunde zu bezahlen, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten (siehe auch Ziffer 3.4).
6.6
Soweit Minimulde.com mit dem Kunden keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen hat, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Befüllung der Behälter ausschließlich mit Abfällen erfolgt, die nach der jeweils gültigen Abfallbeseitigungssatzung, den Anlieferungskriterien der entsprechenden Gebietskörperschaft oder des annehmenden Anlagenbetreibers zugelassen sind. Mit der Vermischung von Abfällen verschiedener Kunden in Sammeltransporten von Minimulde.com enden die Verpflichtungen des Kunden bzgl. der Verpackungen und Behälter. Die Verantwortlichkeiten betreffend die Zusammensetzung und Kennzeichnung der Abfälle treffen weiterhin ausschließlich den Kunden.
6.7
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass in die Behälter keine Fremd- oder Störstoffe eingeworfen werden. Sollten solche Stoffe in den Behältern aufgefunden werden, wird Minimulde.com den Kunden hierüber informieren. Die Entsorgung der Stoffe ist anzustreben. Die hierbei entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Kunde.
6.8
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Entsorgung an Minimulde.com übergebenen Abfälle gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 KrWG und insbesondere der Abfallsatzung seiner Gemeinde bzw. des Landkreises seiner Gemeinde nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.
6.9
Minimulde.com ist berechtigt, Dritte mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
6.10
Minimulde.com ist zur Zwischenlagerung der Abfälle berechtigt.
7. Kundenseits gestellte Behälter
7.1
Für die Transporteignung von kundenseits gestellten Behältern, technisch einwandfreien Zustand, Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften etc. sowie Kompatibilität mit der von Minimulde.com eingesetzten Technik, ist der Kunde allein verantwortlich. Minimulde.com überprüft die Behälter oder deren Transporteignung für den jeweiligen Abfall nicht und übernimmt insoweit grundsätzlich keine Verantwortung.
7.2
Den Kunden trifft für auf öffentlichen Flächen abgestellte Transportbehälter die alleinige Verkehrssicherungspflicht – insbesondere zur Nachtzeit auch die Beleuchtungspflicht.
7.3
Sollte eine rechtskonforme und gefahrlose Abholung bzw. Transport nicht möglich sein, entbindet dies Minimulde.com von ihrer Leistungspflicht. Sämtlicher daraus resultierender zusätzlicher Aufwand für Wartezeiten oder vergebliche An- und Abfahrt sowie den damit verbundenen Mehraufwand in Bezug auf Personal und Verbrauch hat der Kunde zu bezahlen, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
7.4
Der Kunde hat die Kosten von Maßnahmen zu tragen, die während des Transportes aufgrund von Mängeln der von ihm gestellten Behälter oder nicht ordnungsgemäßer Ladung für einen sicheren Transport erforderlich werden.
7.5
Kundenseits gestellte Behälter dürfen für die Dauer des Vertrages nur von Minimulde.com eingesammelt, versetzt, transportiert oder geleert werden. Andernfalls schuldet der Kunde neben den vertraglichen Ansprüchen auch Schadensersatz nach dem Gesetz.
8. Von Minimulde.com zur Verfügung gestellte Behälter
8.1
Soweit Minimulde.com dem Kunden Behälter zur Verfügung stellt („Mietbehälter“), werden diese dem Kunden vermietet. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB), sofern in diesen ABG nichts anderes bestimmt ist.
8.2
Der Kunde wird Minimulde.com Flächen zuweisen, die ein gefahrloses Abstellen und Aufnehmen der Behälter ermöglichen und auf denen Minimulde.com diese auf Gefahr des Kunden abstellt. Für Beschädigungen und Verschmutzungen des Abstellplatzes oder nicht ausreichende Bodenbeschaffenheit übernimmt Minimulde.com keine Gewähr.
8.3
Der Kunde hat in eigener Verantwortung ggfs. erforderliche Genehmigungen einzuholen. Zudem trifft ihn für auf öffentlichen Flächen abgestellte Transportbehälter die alleinige Verkehrssicherungspflicht – insbesondere zur Nachtzeit auch die Beleuchtungspflicht und haftet für alle Schäden, die nach dem Abstellen durch Minimulde.com z.B. durch nicht ordnungsgemäße Sicherung oder Bedienung des Transportbehälters verursacht werden.
8.4
Der Kunde verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Mietbehälter. Für Beschädigungen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, für starke Verunreinigung sowie bei Entwendung und Vandalismus etc. haftet der Kunde, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhandenkommen beruht auf einem Verschulden von Minimulde.com.
8.5
Schäden an Mietbehältern hat der Kunde Minimulde.com unverzüglich anzuzeigen.
8.6
Der Kunde ist verpflichtet, Minimulde.com über geänderte Öffnungszeiten oder Betriebsferien zu informieren. Erfolgt keine Information, ist Minimulde.com berechtigt, etwaige Leerfahren dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8.7
Die Mietbehälter dürfen nur von Minimulde.com eingesammelt, versetzt, transportiert oder geleert werden. Andernfalls schuldet der Kunde neben den vertraglichen Ansprüchen auch Schadensersatz nach dem Gesetz. Dies gilt nicht für den Fall, bei dem der Kunde die Mietbehälter vereinbarungsgemäß am Abholtag zur Abholstelle bewegt.
8.8
Ansprüche nach § 536a BGB sind ausgeschlossen, soweit Minimulde.com verschuldensunabhängig haften soll. Im Übrigen richtet sich die Schadensersatzhaftung von Minimulde.com nach Ziffer 12. 9. Ablieferung in der Beseitigungs-, Behandlungs- und/oder Verwertungsanlage – Zusatzkosten
9.1
Verzögert sich die Ablieferung der Abfälle in einer vom Kunden bestimmten Entsorgungsanlage, so hat der Kunde etwaige Mehrkosten zu tragen, soweit Minimulde.com kein Verschulden an der Verzögerung trifft.
9.2
Nimmt der Betreiber einer vom Kunden bestimmten Entsorgungsanlage die Abfälle nicht an, so hat der Kunde auf Anfrage von Minimulde.com unverzüglich Anweisung über die weitere Vorgehensweise zu erteilen.
9.3
Gibt der Kunde nach Rückfragen keine, eine verspätete oder undurchführbare Anweisung oder ist er nicht erreichbar, darf Minimulde.com nach eigenem Ermessen im Auftrag des Kunden handeln. In diesem Fall hat der Kunde sämtliche Kosten eines Weiteroder Rücktransportes oder einer Zwischenlagerung zu tragen.
10. Lieferzeiten - Höhere Gewalt
10.1
Zeitangaben (bspw. Uhrzeiten) für Leistungen von Minimulde.com sind stets als annähernd zu betrachten, soweit nicht im Einzelfall ein bestimmter Liefertermin schriftlich zugesagt wurde. 10.2
Betriebsstörungen infolge von Ereignissen höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, Brand, Pandemie, Energiemangel, Maschinenbruch, Arbeitskampf (Streik und Aussperrung), behördliche Anordnungen oder Transportschwierigkeiten berechtigen Minimulde.com, die Leistungstermine bis zur Beendigung der höheren Gewalt aufzuschieben, ohne dass Minimulde.com hierdurch in Verzug gerät. Ist die Behinderung aufgrund höherer Gewalt nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Parteien zum Rücktritt und bei Dauerschuldverhältnissen zur Kündigung bezüglich der von der Behinderung betroffenen Leistungen berechtigt.
10.3
Betriebsstörungen berechtigen Minimulde.com auch, ihre Leistungsverpflichtung durch (Teil-) Kündigung des Vertrages ganz oder teilweise aufzuheben. In diesem Falle hat der Kunde den von Minimulde.com bereits in Empfang genommenen Abfall zurückzunehmen.
11. Kein Eigentumsübertrag
11.1
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erwirbt Minimulde.com zu keinem Zeitpunkt Eigentum an den von ihr beförderten und/oder in ihren Behältern befindlichen Abfällen. Das Eigentum geht ggf. mit Annahme durch die Entsorgungsanlage unmittelbar auf den Betreiber der Anlage über.
12. Haftung
12.1
Es ist alleinige Sache des Kunden, durch geeignete Maßnahmen in seinem Einflussbereich die ordnungsgemäße Abwicklung der von Minimulde.com durchzuführenden Leistungen zu gewährleisten. Für Schäden, die durch unbefugtes Bestellen, Unterschreiben oder anderes unautorisiertes Handeln von Personen im Einflussbereich des Kunden entstehen, haftet der Kunde.
12.2
Minimulde.com haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – soweit eine Haftung auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruht, nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.3
Die Haftung von Minimulde.com – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, soweit sie auf einfach fahrlässiger Pflichtverletzung beruht, es sei denn (a) es liegt eine Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder eine Haftung wegen Arglist oder Nichtvorliegens einer von Minimulde.com übernommenen Garantie oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vor; in diesen Fällen haftet Minimulde.com nach den gesetzlichen Vorschriften, oder(b) es liegt eine Haftung wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor (d.h. Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen); in diesem Fall ist die Haftung von Minimulde.com auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
12.4
Die vorstehenden Vorschriften gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Minimulde.com nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
12.5
Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1
Für alle sich aus Vertragsschlüssen zwischen Minimulde.com und dem Kunden ergebenden Verpflichtungen gilt der Geschäftssitz von Minimulde.com als Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.2
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1
Sofern es sich bei der gegenständlichen Leistung nicht um eine einmalige oder zeitlich ausdrücklich begrenzte Beauftragung durch den Kunden handelt, schließen beide Parteien einen Entsorgungsvertrag für einen Zeitraum von 12 Monaten, der mit der erstmaligen vertraglichen Leistungserbringung beginnt. Dieser Vertrag verlängert sich danach um weitere 12 Monate mit der Maßgabe, dass die jeweils am Leistungstag bei Minimulde.com gültigen Preise, Gebühren, Kosten und Abgaben vereinbart sind, es sei denn, er wird von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt.
14.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Minimulde.com ist u.a. zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, sofern der Kunde einer fälligen Entgeltentrichtung auch nach zweifacher Mahnung nicht vollständig in angemessener Zeit nachkommt, der vorgesehene Entsorgungsweg dauerhaft nicht mehr möglich sein sollte, der Abfall des Kunden wiederholt nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht, eine gefahrlose Abholung bzw. Transport wiederholt nicht möglich war, so dass Minimulde.com von der Leistungspflicht befreit war oder der Kunde wiederholt gegen wesentliche Pflichten verstoßen hat.
14.3
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
15. Teilunwirksamkeit und Schriftformerfordernis
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder enthalten diese AGB eine Lücke, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Bestimmung auszufüllen, wie es dem von den Parteien bei Vertragsabschluss verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahe als möglich kommt, ohne unwirksam zu sein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
15.2
Nebenabreden und Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB müssen als solche bezeichnet werden und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die jeweils andere Partei. Von dieser Vereinbarung kann ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden.
16. Compliance & Datenschutz
16.1
Beide Seiten handeln in ihrem eigenen Geschäftsbereich gemäß sämtlichen, einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die allgemeinen Datenschutzhinweise für Geschäftspartner, Dritte und Kunden sind zu beachten, einsehbar unter: https://minimulde.com/datenschutz. Der Kunde ist verpflichtet, alle aktuell und zukünftig geltenden gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Vorschriften in Bezug auf Mindestlöhne, insbesondere die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG), (im Folgenden einzeln und gemeinsam „Mindestlohnvorgaben“) einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche unternehmerische Sorgfaltspflichten (einschließlich der Vorgaben nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten) einzuhalten.
Soweit der Vertrag zwischen Minimulde.com und dem Kunden den Transport von Sonderabfall vom Kunden zu einer Entsorgungsanlage zum Gegenstand hat, gelten ergänzend zu den AGB die folgenden Vertragsbedingungen Sonderabfall, die im Zweifel den vorstehenden AGB vorgehen:
A.1 „Sonderabfälle“
Begriffsbestimmungen „Sonderabfälle“ im Sinne dieser Bedingungen sind gefährliche Abfälle zur Beseitigung oder Verwertung gemäß den maßgeblichen Vorschriften des KrWG in Verbindung mit den ergänzend erlassenen bundesrechtlichen Verordnungen. Der Begriff „Abfall“ richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gesetzes- bzw. Verordnungstextes. Als Sonderabfälle gelten zudem all diejenigen Abfälle, die aufgrund kommunaler oder landesrechtlicher Bestimmungen nicht den jeweiligen Entsorgungsanlagen der Kommunen zugeführt werden dürfen.
A.2 Transportbehälter
A.2.1
Erfolgt der Transport in kundeneigenen Behältern, müssen diese einen gefahrfreien Transport gewährleisten, insbesondere den geltenden Bestimmungen für Transportbehälter der jeweiligen Gefahrenklasse des transportierten Sonderabfalls entsprechen.
A.2.2
Der Kunde trifft für auf öffentlichen Flächen abgestellte Transportbehälter die Verkehrssicherungspflicht – insbesondere zur Nachtzeit auch die Beleuchtungspflicht – bis zur Übernahme durch Minimulde.com.
A.2.3
Die Befüllung der Transportbehälter ist Sache des Kunden. Die zulässige Nutzlast darf nicht überschritten werden, der Abfall nicht über die Seitenwände ragen. Vorhandene Verschlüsse für Behälter müssen sich ohne Gewaltanwendung schließen lassen. Sonderabfälle in Mulden müssen eine ausreichend stichfeste Konsistenz (Feststoffgehalt mind. 35 Vol. %) aufweisen. Offene, undichte und aus anderen Gründen nicht ordnungsgemäße Behälter werden nicht zur Beförderung angenommen. Bei gefährlichen Stoffen müssen die Transportbehälter gegen einfaches Öffnen durch Verschlüsse gesichert sein.
A.2.4
Auf Transportbehältern ist vom Kunden deutlich lesbar, witterungsbeständig und abriebfest die laufende Gebindenummer, die Bezeichnung des Kunden, die Abfallschlüsselnummer und die Abfallbezeichnung gemäß dem jeweils aktuell gültigen Abfallkatalog anzugeben.
A.3 Übernahme der Sonderabfälle, Termine, Ladestelle, Verzögerungen, Vermischung im Sammeltransport
A.3.1
Der Kunde hat bei der Auftragserteilung oder allgemein für alle künftigen Aufträge schriftlich einen Verantwortlichen zu benennen, der die Begleitpapiere und Dokumente verbindlich unterzeichnet. Minimulde.com ist nicht verpflichtet, die Identität des Verantwortlichen zu prüfen.
A.3.2
Der Kunde hat den zum Transport zu übernehmenden Abfall zum vereinbarten Termin versandbereit verpackt und mit allen Deklarationen, Dokumenten und Begleitpapieren bereitzuhalten.
A.3.3
Die Ladestelle muss von einem LKW - Nutzlast bis 20 to – anfahrbar sein.
A.3.4
Erschwernisse oder Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung der Ziff. A.3.1 bis A.3.3 ergeben, verpflichten den Kunden zum Ausgleich der für Minimulde.com entstehenden Mehraufwendungen und kosten.
B.1
Soweit der Vertrag zwischen Minimulde.com und dem Kunden die Aktenvernichtung zum Gegenstand hat, gelten ergänzend zu den AGB die folgenden besondere Pflichten des Kunden, die im Zweifel den vorstehenden AGB vorgehen:
Hinweis zum Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen dem Kunden und Minimulde.com: Der Kunde und Minimulde.com schließen den unter Anhang A beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
B.1.1
Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich Akten- oder Datenträgermaterial zur Vernichtung / Archivierung in den Behältern zur Verfügung zu stellen.
Soweit der Vertrag zwischen Minimulde.com und dem Kunden die Aktenvernichtung zum Gegenstand hat, gelten ergänzend zu den AGB die folgenden besondere Pflichten des Kunden, die im Zweifel den vorstehenden AGB vorgehen: Hinweis zum Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen dem Kunden und Minimulde.com: Der Kunde und Minimulde.com schließen den unter Anhang A beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. B.1 Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich Akten- oder Datenträgermaterial zur Vernichtung / Archivierung in den Behältern zur Verfügung zu stellen.
B.1.2
Der Kunde ist verpflichtet, das zu vernichtendes Material entweder von anderen Beständen zu trennen oder deutlich zu kennzeichnen, sodass eine Verwechslung mit nicht zur Vernichtung vorgesehenem Material ausgeschlossen ist. Bei der Abholung des Materials beim Kunden ist der Mitarbeiter von Minimulde.com vor Beladung des LKW darüber aufzuklären, welches Material vernichtet werden darf und welches nicht. Über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Minimulde.com bei der Vernichtung des Materials trifft, kann sich der Kunde jederzeit vor Ort überzeugen.
B.1.3
Der Kunde ist verpflichtet, das zu vernichtendes Material – mit Ausnahme der Metallmechanik der Aktenordner – von sämtlichen Metallgegenständen oder ähnlichen Gegenständen zu befreien.
B.1.4
Der Kunde ist bei Anmietung von Sicherheitsbehältern dazu verpflichtet, diese ausschließlich durch Minimulde.com entleeren zu lassen. Die Sicherheitsbehälter sind Eigentum von Minimulde.com und stets pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung oder Fremdbeklebung des Sicherheitsbehälters durch den Kunden sind die Kosten der Aufkleberentfernung oder Reparatur durch den Kunden zu tragen.
B.1.5
Der Kunde ist verpflichtet, Minimulde.com über geänderte Öffnungszeiten oder Betriebsferien zu informieren. Erfolgt keine Information, ist Minimulde.com berechtigt, etwaige Leerfahren dem Kunden in Rechnung zu stellen.
B.1.6
Der Kunde gewährleistet gegenüber Minimulde.com, dass die Vernichtung des Materials zulässig und das Material frei von Rechten Dritter ist.
B.1.7
Sollte ein Dritter aufgrund der Vernichtung des Materials gegen Minimulde.com Ansprüche erheben, so stellt der Kunde Minimulde.com hiervon in vollem Umfang frei.
Soweit der Vertrag zwischen Minimulde.com und dem Kunden Beratungsleistungen zum Gegenstand hat, gelten ergänzend zu den AGB die folgenden Vertragsbedingungen Beratung, die im Zweifel den vorstehenden AGB vorgehen:
C.1 Begriffsbestimmungen
C.1.1
Beratungsleistungen sind sowohl Beratungstätigkeiten als auch weitere Dienstleistungen, insbesondere in Form von Analysen, Konzeptionierungen und Planungsleistungen im Bereich von Rücknahmesystemen, Produkt- und Materialkreisläufen, Umweltdienstleistungen, Wasseraufbereitung, Verwertung und Recycling, etc.
C.1.2
Im Angebot werden die jeweils für den Kunden zu erbringenden Leistungen und deren Abschluss, z.B. in Form von Präsentationen, Berichte, Konzepte, Analysen, Zertifikate, angefertigte Studien, etc. konkret und abschließend definiert und festgelegt.
C.2 Beauftragung
C.2.1
Der Auftrag kommt zustande, sobald Minimulde.com die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung erhält und endet mit dem zwischen den Parteien definierten und festgelegten Abschluss. Der Auftrag gilt spätestens dann als beauftragt, wenn Minimulde.com mit der Leistungserbringung für den Kunden begonnen hat.
C.3 Leistungserbringung und Umsetzung
C.3.1
Bei den Leistungen von Minimulde.com handelt es sich um unabhängige und weisungsfreie Beratungsleistungen für den Kunden, dessen Einzelheiten und konkreter Umfang zwischen den Parteien jeweils projektbezogen definiert und festgelegt werden. Ein konkreter Erfolg wird dabei nicht geschuldet. Im Fall von Planungsleistungen umfassen die Leistungen von Minimulde.com grundsätzlich die Basis-, Detail- und Ausführungsplanung, wobei auch hier die Einzelheiten und der konkrete Umfang jeweils projektbezogen zu definieren und festzulegen sind.
C.3.2
Minimulde.com erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen nach eigenem Ermessen und in Abhängigkeit der technischen Anforderungen entweder am Standort des Kunden bzw. dessen betroffenen Anlage oder an einem Standort von Minimulde.com. Minimulde.com kann auch Dritte mit der Ausführung beauftragen. Sollen die Tätigkeiten oder Teile davon, vor Ort beim Kunden durchgeführt werden, sind die konkreten Bedingungen und Voraussetzungen dafür (z.B. Zugang zum Betriebsgelände des Kunden, erforderliche Unterlagen/Ausweise/Genehmigungen/Sicherheitsunterweisungen, ausreichender Arbeitsplatz, Equipment, Zuarbeit durch den Kunden etc.) im Vorfeld separat zu durch den Kunden auf dessen Kosten zu organisieren und vorab zu vereinbaren.
C.3.3
Grundlage für die Leistungserbringung von Minimulde.com sind entweder die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und/oder von Minimulde.com oder einem vom Kunden und/oder Minimulde.com beauftragten Dritten selbst erfasste Daten, wie z.B. aufgrund von Begehungen, in Auftrag gegebene Analysen, Minimulde.com-eigenes KnowHow, etc.
C.3.4
Hat der Kunde für die Leistungserbringung von Minimulde.com Unterlagen, Dokumente, Daten etc. (im Folgenden: Unterlagen des Kunden) zur Verfügung zu stellen, so ist ausschließlich der Kunde für die Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Plausibilität dieser Unterlagen des Kunden verantwortlich. Die Unterlagen Kunden werden von Minimulde.com ausdrücklich nicht auf Ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Plausibilität geprüft. Werden Proben für Analysen aus dem Betrieb des Kunden für die Leistungserbringung durch Minimulde.com benötigt, so hat der Kunde diese auf Basis von Spezifikationen durch Minimulde.com zur Verfügung gestellt.
C.3.5
Werden für die Leistungserbringung durch Minimulde.com Unterlagen des Kunden benötigt, die nur durch die Mitwirkung oder Handeln des Kunden zu erlangen sind (z.B. behördliche Unterlagen und Genehmigungen, Freigaben/Genehmigungen durch Dritte), ist der Kunde zur Mitwirkung und Handeln verpflichtet und kann deren Beschaffung nicht von Minimulde.com verlangen. Wartezeiten auf vorgenannte Daten verlängern ggf. die geschuldeten Lieferzeiten und können von Minimulde.com, auf Nachweis, in Rechnung gestellt werden.
C.3.6
Sollten nach der Leistungserbringung durch Minimulde.com Fehler bzgl. der Unterlagen des Kunden auffallen, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine erneute Leistungserbringung durch Minimulde.com.
C.3.7
Eine ggfs. gewünschte Umsetzung weiterer Maßnahmen auf Grundlage der Leistungen von Minimulde.com liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden, selbst wenn Minimulde.com eine Umsetzung optional und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden begleiten sollte.
C.4 Änderungen
C.4.1
Änderungen bzgl. des vereinbarten Leistungsumfangs sind nur im gegenseitigen, schriftlichen Einvernehmen möglich. Sollten darüber hinaus oder während der Leistungserbringung weitere Leistungen durch den Kunden in Anspruch genommen werden, behält sich Minimulde.com das Recht vor, diese zusätzlichen Leistungen gesondert zum festgelegten Stundensatz bzw. Tagessatz in Rechnung zu stellen oder diese aufgrund der hohen zusätzlichen Kosten und Aufwendungen abzulehnen.
C.4.2
Zeigt sich während der Leistungserbringung, dass die vereinbarte Leistung nur mit hohen zusätzlichen Kosten und Aufwendungen durchgeführt werden kann, die bei Angebotsabgabe bzw. bei Beauftragung nicht erkennbar waren und nicht durch Minimulde.com zu vertreten sind, erfolgt eine Anpassung des vereinbarten Honorars. Der Kunde kann die Leistung, die von der unvorhergesehenen Änderung betroffen ist mit einer Frist von 10 Werktagen nach Mitteilung durch Minimulde.com kündigen. Andernfalls erklärt sich der Kunde mit der Fortsetzung der Leistung einverstanden. In diesem Fall erfolgt eine Anpassung des Honorars sowie des vereinbarten Zeitplans durch Minimulde.com.
C.4.3
Der vereinbare Terminplan bzgl. der Leistungserbringung durch Minimulde.com verlängert sich um die Werktage, an denen Minimulde.com Änderungsanträge von Seiten des Kunden prüft, Änderungsangebote auf Wunsch des Kunden erstellt, Verhandlungen mit dem Kunden über Änderungsangebote führt oder infolge des Änderungsverlangens die Tätigkeiten auf Verlangen des Kunden unterbricht, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
C.4.4
Wird über ein Änderungsangebot innerhalb einer Frist von einem Monat keine Einigung erzielt oder kann aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen ein dem Änderungsantrag des Kunden entsprechendes Angebot nicht abgegeben werden, ist Minimulde.com berechtigt die weitere Bearbeitung des Auftrages oder Teile davon auszusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen von Minimulde.com sind innerhalb, der mit dem Ursprungsauftrages vereinbarten Zahlungsfristen, durch den Kunden auszugleichen.
C.5 Nutzungsrecht und KnowHow
C.5.1
Minimulde.com räumt dem Kunden an allen im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden erstellten Dokumenten und Unterlagen das zeitlich und örtlich beschränkte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche Nutzungsrecht zur beliebigen Benutzung innerhalb des Unternehmens des Kunden ein.
C.5.2
Alle Dokumente und Unterlagen, die von Minimulde.com im Rahmen der Leistung verwendet werden, sowie die von Minimulde.com eingebrachten Fertigkeiten, Fähigkeiten und Methoden verbleiben mit den dazugehörigen Rechten ausschließlich bei Minimulde.com. Minimulde.com räumt dem Kunden hieran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Nutzung der Leistung von Minimulde.com erforderlich ist.
C.5.3
Ein von Minimulde.com eingeräumtes Nutzungsrecht ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von Minimulde.com auf Dritte übertragbar. Auch die Erteilung von Unterlizenzen, die Überlassung der Dokumente und Unterlagen an Dritte auf Zeit oder das Zugänglichmachen in sonstiger Weise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Minimulde.com. Davon ausgenommen sind Verbundunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG des Kunden, falls dies mit Minimulde.com ausdrücklich vereinbart wird.
C.6 Honorare – Preisanpassung
C.6.1
Das vereinbarte Honorar sind in der Regel Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde. Das vereinbarte Honorar umfasst und ist limitiert auf alle im Angebot spezifizierten Leistungen, die vereinbart wurden.
C.6.2
Reisekosten, die nicht ausdrücklich bereits im Honorar enthalten sind, werden gemäß Belegen mit einem Bearbeitungsaufschlag von 5% der Rechnungsbeträge zuzüglich der steuerrechtlichen Tagesspesen gesondert in Rechnung gestellt.
C.6.3
Ausdrücklich nicht vom Honorar umfasst sind bare Auslagen, Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter, wie z.B. Abfall- oder Materialanalysen, die auf Kosten des Kunden in Auftrag gegeben werden, soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde. Die Kosten werden gegen Belege mit einem Bearbeitungsaufschlag von 5% in Rechnung gestellt.
C.6.4
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde und Minimulde.com sich darauf geeinigt haben, dass Minimulde.com die Umsetzung der erarbeiteten Dokumente und Unterlagen beim Kunden begleiten soll. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt und sind auch im Falle von Reklamationen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
C.6.5
Sämtliche von Minimulde.com angegebenen Honorare sind bis zur Beauftragung freibleibend. C.6.6
Für den Fall, dass der Kunde den ursprünglichen Auftrag abzuändern, zu erweitern oder komplett zu stornieren wünscht, ist Minimulde.com im Falle der Akzeptanz des Kundenwunsches zu einer Preisanpassung bzw. zur Geltendmachung eines Ersatzes für den Ausfall/Stornierung des Auftrages berechtigt. Dies gilt insbesondere, wenn es durch die Abänderung oder Erweiterung zu einem erhöhtem Personalbedarf etc. auf Seiten von Minimulde.com kommt. Dies gilt entsprechend, wenn sich z.B. die Übermittlung der Unterlagen bzw. Proben verzögern oder Besichtigungstermine etc. verschieben sollten.
Soweit der Vertrag zwischen Minimulde.com (im Folgenden: Sammler bzw. Empfänger) und dem Kunden (im Folgenden: Entstehungsbetrieb) die Lieferung von Biomasse zum Gegenstand hat, gelten ergänzend zu den AGB die folgenden Vertragsbedingungen Biomasse, die im Zweifel den vorstehenden AGB vorgehen:
C.6.6.1
Nachweis und Kontrolle der Systemkonformität Entstehungsbetriebe vor der Ersterfassung durch den Sammler sind (stichprobenartig) kontrollpflichtig. Im Hinblick auf die Kontrolle von Umschlagplätzen gelten besondere Voraussetzungen, die dem SURE-Dokument „Systemgrundsätze für den Zertifizierungsprozess – Anforderungen und Vorgaben“ zu entnehmen sind.
C.6.6.2
Systemgrundsätze für die Entstehung von Abfall und Reststoffen aus Biomasse 6 Im SURE-EU-System kann die Systemkonformität für Abfall und Reststoffen aus Biomasse über eine Kontrolle der Entstehungsbetriebe mit Hilfe der SURE-Checkliste für Abfall und Reststoffe aus Biomasse verifiziert werden. Die Rückverfolgbarkeit der Abfälle und Reststoffe aus Biomasse zum Entstehungsbetrieb muss sichergestellt und anhand geeigneter Dokumente (z. B. Rechnungen, Verträge etc.) nachgewiesen werden können. Zudem muss der Entstehungsbetrieb Zugang zu diesen Unterlagen gewähren und seine Dokumentation für mindestens 5 Jahre aufbewahren, sofern bezüglich der Aufbewahrungsfristen keine längeren gesetzlichen Vorschriften gelten. Darüber hinaus gelten die Anforderungen aus Abschnitt 4.3 „Rückverfolgbarkeit und Dokumentation“ der Systemgrundsätze für die Erzeugung landwirtschaftlicher Biomasse der SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH.
C6.6.3 Selbsterklärung des Entstehungsbetriebes Entstehungsbetriebe, die Abfall oder Reststoffe an Minimulde.com als Sammel- und Aufbereitungs- oder Verarbeitungsbetriebe abgeben, müssen dem Empfänger der Ware bestätigen, dass es sich bei dem gelieferten Abfall bzw. Reststoff ausschließlich um Biomasse im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 handelt. Hierfür ist der SURE-Vordruck „Selbsterklärung für die Lieferung von Abfall bzw. Reststoffen für die Produktion von Biomasse-Brennstoffen“ auszufüllen und als aktive Selbsterklärung Minimulde.com als Empfänger der Biomasse zu übergeben. Dieser Vordruck ist zu finden auf der SURE-Webseite unter: www.sure-system.org. Der Vordruck kann für jede einzelne Lieferung oder alle Lieferungen eines Vertrages zusammen verwendet werden. Wenn die Selbsterklärung für alle Lieferungen eines Vertrages bzw. Kontraktes verwendet wird, ist die Angabe der Vertrags- bzw. der Kontraktnummer auf der Erklärung verpflichtend. Zudem ist es möglich, den Inhalt der Selbsterklärung wortgleich als Text in den Vertrag des Sammlers mit dem Entstehungsbetrieb aufzunehmen. Die Selbsterklärung als solche bzw. als Bestandteil des Vertrages hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Die entsprechenden Nachweisdokumente für die Erfüllung der einzelnen Kriterien des SURE-EU-Systems müssen entweder dem Sammler (Ersterfasser) vorliegen oder vom Entstehungsbetrieb jederzeit vorgelegt werden können. Darüber hinaus bestätigt und akzeptiert der Entstehungsbetrieb von Abfall und Reststoffen aus Biomasse in der Erklärung, dass im Rahmen von Audits des Sammelbetriebes, an den er nachweislich nachhaltige Biomasse liefert, durch dessen (freiwilliges) System bzw. die durchführende Zertifizierungsstelle Kontrollen durchgeführt werden können. Eine gültige Selbsterklärung (Kopie oder Original) muss beim Entstehungsbetrieb vorliegen.