Hinweis:
Am 01.01.2024 ist die Erweiterung des BEHG in Kraft getreten. Die BEHG ist die von der Bundesregierung beschlossene Bepreisung von CO2-Emissionen. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene sogenannte CO2-Steuer beeinflusst direkt die Entsorgungspreise für Abfälle, die in thermische Verwertungsanlagen verbracht werden und die damit verbundenen Prozesse. Als Umweltdienstleister und Transporteur sind wir deswegen aufgefordert, das BEHG in der jeweils gültigen Form umzusetzen.
Nachtrag:
Die Bundesregierung hat eine weitere Anpassung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgenommen. Die ursprünglich geplante Besteuerung für jede Tonne CO2 wird um 5,00 € pro Tonne bzw. um 0,50 € pro m³ angehoben. Leider sehen wir uns aus diesem Grunde auch gezwungen, die Preise für die BEHG-Zuschläge ebenfalls um um 5,00 € pro Tonne bzw. um 0,50 € pro m³ im Muldencontainer nach oben zu korrigieren. Um die Belastung dieser nachträglichen Erhöhung für Sie so gering wie möglich zu halten, werden wir diese Kosten intern weitgehend kompensieren.